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Informationen, Wettkampfbestimmungen und neue Meldungen zu den einzelnen JTFO-Sportarten

Ergänzungsprogramm Schleswig-Holstein 

Für die aktuellen Jahrgänge kommen in der Wettkampfklasse IV auf Landesebene die hier aufgeführten Sportarten zur Austragung:

1. Schülerinnen und Schüler dürfen nur starten, wenn sie mindestens der Jahrgangsstufe fünf angehören.

2. Auf Kreisebene können weitere Wettbewerbe veranstaltet werden, WK IV wird in den genannten Sportarten bis zur Landesebene durchgeführt. In den WK IV-Wettbewerben, die nicht zum Bundesfinale führen, können Mädchen in Jungenmannschaften starten, es wird kein Vielseitigkeitswettbewerb ausgetragen.  

3. Nähere Ausführungsbestimmungen finden Sie ggf. bei den einzelnen Sportarten.

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