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Auch im laufenden Schulsportjahr werden bei den Landesfinals JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in den Sportarten Basketball, Beachvolleyball, Fußball, Handball und Volleyball ausschließlich Bälle der Firma Molten verwandt. Die Wettkampfbälle werden über die zuständigen Kreisschulsportbeauftragten, d. h. die jeweiligen Koordinatoren für die Sportart, kostenfrei für die Landesfinals zur Verfügung gestellt.

Durchführungsbestimmungen für Schleswig-Holstein

1. Ein Landesfinale - und somit die Entsendung eines Landessiegers zum Bundesfinale - wird nur noch durchgeführt, wenn sich in den einzelnen Wettkampfklassen mindestens fünf  Mannschaften aus drei Kreisen tatsächlich beteiligen.
Für die Sportarten Skilanglauf und Rudern bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Erläuterung: „Tatsächlich beteiligen” heißt, dass die geforderte Anzahl von Mannschaften aktiv am Wettkampf teilnimmt; werden also z.B. zu einem Landesfinale (ohne vorherige Kreis- oder Bezirksausscheidungen) fünf Mannschaften gemeldet, ohne dass jedoch alle antreten, so kann der Wettkampf zwar durchgeführt werden, ein Landessieger wird jedoch nicht ermittelt. Werden bereits weniger Mannschaften gemeldet, so fällt die Veranstaltung aus. Um kurzfristig darüber informieren zu können, sind Meldetermine absolut einzuhalten.

2. Die Wettkämpfe in den Sportarten Handball, Fußball, Basketball und Volleyball können auf Kreisebene  nach Schularten getrennt durchgeführt werden. Die jeweiligen Kreissieger ermitteln einen gemeinsamen schulartübergreifenden Kreissieger, der den Kreis auf den folgenden Wettkampfebenen (Bezirk, Land) vertritt.
Bei zu geringer Beteiligung in einer Wettkampfart in den Kreisen oder Bezirken kann  eine Sonderregelung getroffen werden.

3. Allgemeine Hinweise
3.1
Für die Mannschaftswettbewerbe „JTFO” gelten - wenn vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK), dem/der Kreisschulsportbeauftragten oder dem Ausrichter nicht anders festgelegt - die bundeseinheitlichen Ausschreibungen.

3.2 Alle Meldungen erfolgen schriftlich auf dem entsprechenden Formblatt (als Download hier erhältlich). Meldungen, die nicht rechtzeitig eingehen bzw. unvollständig oder falsch sind, gelten als nicht abgegeben. Bei der Meldung gilt das Datum des Eingangsvermerks.

3.3 Dem Ausrichter des jeweiligen Wettkampfes ist vor Beginn des Turniers von jeder Mannschaft eine als Download erhältliche Liste mit folgenden Angaben vorzulegen:
                   a) Namen, Vornamen und Geburtsjahrgang der Schülerinnen und Schüler,
                   b) Name und Unterschrift der verantwortlichen Lehrkraft.
Betreuerinnen und Betreuer sind für die Richtigkeit der Meldungen verantwortlich.

3.4 Bei Nichtteilnahme am Bundesfinale ist unverzüglich Frau Rudolph im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) zu benachrichtigen; in diesem Fall erhält der Zweitplatzierte des Landesfinals die Startberechtigung.

3.5 Für die Fahrten gilt der Erlass "Lernen am anderen Ort". Der Erlass trifft folgende Regelung:

Eine eintägige Schulfahrt kann in der Regel durch eine Lehrkraft beziehungsweise durch eine schulische Fachkraft durchgeführt werden. Für die Auswahl und die Festlegung der Anzahl der Aufsichtskräfte ist die Schulleitung verantwortlich.

3.6 Schülerinnen und Schüler, die mit ihrer Mannschaft in einem JTFO-Wettbewerb ein Landesfinale gewinnen und sich somit für das JTFO-Bundesfinale bzw. vergleichbare deutsche Meisterschaften eines Verbandes qualifizieren, dürfen nachfolgend nicht mehr in einem weiteren zum JTFO-Bundesfinale führenden Landesfinale eingesetzt werden. Winterfinale, Frühjahrsfinale und Herbstfinale gelten als getrennte Wettkampfeinheiten. Schülerinnen und Schüler dürfen an einem Tag nur in einer Sportart und in einer Wettkampfklasse starten; dabei sind Mädchen- und Jungenwettbewerbe zwei getrennte Wettkampfklassen.

3.7 Grundsätzlich sind auf allen Ebenen des Wettbewerbes nur die Schülerinnen und Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft entsendet. Schülerinnen und Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften aufgrund dieser Ausschreibung für das Bundesfinale qualifiziert haben und nach dieser Qualifizierung einen Schulwechsel vornehmen, können eine Starterlaubnis für ihre bisherige Schule erhalten.
Bei allen Wettbewerben in Schleswig-Holstein können Schülerinnen und Schüler, die zur Qualifikation ihrer Mannschaft auf einer Ebene beigetragen haben, sowohl bei der Landesausscheidung als auch beim Bundesfinale eingesetzt werden. Diese Regelung wirkt sich besonders bei den Haupt- und Realschulen aus, wenn die Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen auf berufsbildende Schulen oder Gymnasien überwechseln.
Die Starterlaubnis wird vom Ministerium für Bildung und Frauen generell erteilt, wenn die neue Schule und ggf. der Ausbildungsbetrieb dem Start für die alte Schule zustimmen.

3.8  Je nach Zahl der Meldungen können regionale Ausscheidungen durchgeführt werden. Jedoch nehmen an den Bezirksentscheiden nur die Kreissieger und an den Landesentscheiden nur die Bezirkssieger teil. Bei Verzicht einer qualifizierten Mannschaft rückt die jeweils nächstplatzierte Mannschaft nach.

3.9 Einteilung der Bezirke:

Bezirk I: Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Nordfriesland, Nordschleswig;

Bezirk II: Landeshauptstadt Kiel, Kreis Rendsburg - Eckernförde, Kreis Plön, Kreis Ostholstein:

Bezirk III:  Kreis Dithmarschen, Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg, Stadt Neumünster;

Bezirk IV: Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Hzgt.Lauenburg, Hansestadt Lübeck.

3.10  Die Mannschaften der Spielsportarten haben in einheitlicher Spielkleidung mit Nummern anzutreten.

3.11 Die Auslosung kann vom Ausrichter bereits vor dem Wettkampftag vorgenommen werden.

3.12 Trifft eine Mannschaft aus zwingenden Gründen verspätet am Wettkampfplatz ein, so entscheidet der Ausrichter, wie verfahren werden soll. Die entsprechenden Wettkampfbestimmungen der Fachverbände können zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

3.13 Über Proteste gegen Entscheidungen der Wettkampfgerichte entscheidet letztinstanzlich das Schiedsgericht vor Ort, das bei Bedarf durch den / die zuständige/n Kreisschulsportbeauftragte/n oder die /den von ihr/ihm benannte/n Vertreter/in bestimmt wird. Das Schiedsgericht besteht aus zwei Personen, deren etwaige Befangenheit vorher zu prüfen ist. Mitglieder, die im Schiedsgerichtsverfahren zu entscheiden haben, dürfen an der zu behandelnden Entscheidung selbst nicht beteiligt gewesen sein.

4. Anmeldungen
Die Anmeldungen der Schulen zu den  Wettkämpfen der Winter- und Frühjahrsveranstaltungen sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres, für die Wettkämpfe der Herbstveranstaltungen bis zum 1. März des Jahres an die/den Kreisschulsportbeauftragte/n zu richten (siehe 3.2). Diese/r leitet die Meldungen an den/die jeweilig/e Koordinator/in der einzelnen Sportarten weiter.

5. Spielmodus
In den Sportarten Handball, Volleyball, Badminton, Fußball und Hockey auf Bezirks- und Landesebene spielt Jeder gegen Jeden in folgender Reihenfolge: 

           4 Mannschaften ( A,B,C,D)       3 Mannschaften (A,B,C)

    1.          A - B            C - D                        A - B
    2.          A - C            B - D                        B - C
    3.          C - B            D - A                        C - A

 

Für Basketball gilt dies bei Aufeinandertreffen von nur drei Mannschaften entsprechend. Bei vier Mannschaften wird im K.O.-System wie folgt gespielt:

1.         Spiel: A – B
2.         Spiel: C – D
3.         Spiel: Verlierer Spiel 1 - Verlierer Spiel 2
4.         Spiel: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2

 

6.  Siegerehrung
An der Siegerehrung nehmen alle teilnehmenden Mannschaften teil, da sie gemeinsamer Abschluss der Veranstaltung ist.

7.  Spieldauer
Die Höchstspieldauer bei Turnieren in den Sportarten Fußball und Handball beträgt an einem Tag für die

8. Fahrtkosten
8.1
 Fahrtkosten für Bezirks- und Landesfinals werden vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) erstattet. Grundsätzlich sollten öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Hierbei sind bevorzugt Gruppenfahrscheine zu benutzen. Sofern eine Anreise mit dem ÖPNV nicht möglich ist, kann ein Reisebus gemietet werden. Vor der Beauftragung eines Reiseunternehmens muss ab sofort eine Genehmigung durch das MBWFK vorliegen! Diese Genehmigung ist telefonisch oder per Mail bei Frau Jule Rudolph (Tel: 0431 / 988 - 5714; Mail: jule.rudolph@bimi.landsh.de) einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen kann die Fahrtkostenerstattung entfallen! Bei Busbenutzung sind 2 Angebote einzuholen! Zudem sollen bei Busbenutzung aus Gründen der Kostenreduzierung möglichst Fahrgemeinschaften gebildet werden. Die Benutzung von Privat-PKW (Erstattung: 0,20 € pro km) bedarf der zwingenden Genehmigung durch die Schulleitung!  

Einzureichen sind im Original per Post (bei Frau Rudolph vom MBWFK) folgende Unterlagen:

-      Offizieller Abrechnungsvordruck (Vordruck unter: www.schulsport-lernnetz.de, Formulare: "Fahrtkostenerstattung")

-      Rechnungen/Belege

-      Angebot von einem 2. Busunternehmen

- Vergleichsberechnung für den ÖPNV

8.2 Zur Reduzierung der Fahrtkosten sind die Wettkämpfe für Bezirks- und Landesentscheide grundsätzlich am Standort eines Mitbewerbers auszutragen.

8.3 Antrag auf Fahrtkostenerstattung ( siehe auch "Formulare")

Ergänzungsprogramm Schleswig-Holstein

In der Wettkampfklasse IV kommen auf Landesebene die hier aufgeführten Sportarten zur Austragung:

1. Schülerinnen und Schüler dürfen nur starten, wenn sie mindestens der Jahrgangsstufe fünf angehören.

2. Auf Kreisebene können weitere Wettbewerbe veranstaltet werden, WK IV wird in den genannten Sportarten bis zur Landesebene durchgeführt. In den WK IV-Wettbewerben, die nicht zum Bundesfinale führen, können Mädchen in Jungenmannschaften starten, es wird kein Vielseitigkeitswettbewerb ausgetragen.  

3. Nähere Ausführungsbestimmungen finden Sie ggf. bei den einzelnen Sportarten.

Im Text verwendete Internetadressen:

http://www.schulsport-lernnetz.de/
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