Allgemeine Bestimmungen zu Wettkämpfen für Förderschulen 1.1. Das Ministerium für Bildung und Frauen führt unter der Regie der Kreisschulsportbeauftragten der Kreise im Hallenfußball für gemischte Mannschaften, im Tischtennis und im Badminton Turniere bis zum Landesfinale und im Schwimmen nur ein Landesfinale durch. 1.2. Meldungen für beide Wettbewerbe erfolgen schriftlich mit dem Formblatt ( Formulare) bis zum 1. Oktober eines Jahres an die Kreisschulsportbeauftragten. 1.3. Die Wettkämpfe werden auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene ausgetragen, wobei sich die jeweilige Siegermannschaft für die nächsthöhere Spielebene qualifiziert. Werden in weniger als fünf Kreisen Kreissieger ermittelt, entfallen sowohl Bezirks- und Landesfinale.
Der Spielmodus für die Kreisebene wird vom Ausrichter festgelegt. 1.4. Die Einteilung der Bezirke im Wettbewerb Jugend trainiert für Olympia gilt hier entsprechend. 1.5. Fahrtkosten werden ab Bezirksebene erstattet. Dabei sind grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel mit Gruppenfahrschein zu benutzen. Bei Benutzung anderer als öffentlicher Verkehrsmittel werden Kosten nur bis zur Höhe der Kosten erstattet, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit Gruppenfahrschein entstehen würden. Dem Erstattungsantrag ist in diesen Fällen daher eine Vergleichsberechnung mit Nachweis der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel beizufügen. Ein entsprechender Vordruck ist als WORD-Dokument im Bereich Download zu finden. |