Triathlon

In Schleswig-Holstein wird das Landesfinale Triathlon alljährlich im Rahmen des Itzehoer Schülertriathlon durchgeführt.

In diesem Jahr findet das Landesfinale am 5. Juni 2025 in Itzehoe

statt. Startberechtigt sind die Jahrgänge 2010-2013.

Allgemeine Bestimmungen

Es gelten die Wettkampfbestimmungen der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU) sowie die Bestimmungen der sportartübergreifenden Ausschreibung „Jugend trainiert“, sofern in dieser Ausschreibung und in den Wettkampfbestimmungen nichts anderes festgelegt ist. Besonders hingewiesen wird auf die Wettkampfkleidung, die lediglich den Aufdruck des Kleidungsherstellers sowie den Schul- oder Stadtnamen der jeweiligen Mannschaft zeigen darf. Die Startberechtigung beim Bundesfinale Triathlon im Rahmen von „Jugend trainiert“ verlangt beim Landesfinale die Teilnahme von mindestens drei Schulen. Eine Mannschaft besteht beim Landesfinale in Schleswig-Holstein aus mindestens 3 Jungen und mindestens 3 Mädchen (max. 4 Mädchen und 4 Jungen). Der Wettkampf wird als gemischter Wettbewerb durchgeführt. Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind die beim Bundesfinale zu absolvierenden Strecken: Schwimmen: 200 m – Radfahren: 3000 m – Laufen: 1000 m.

Klassischer Triathlonwettbewerb

Alle Jungen und alle Mädchen starten, nach dem Geschlecht getrennt, in jeweils ein bis zwei Startwellen gemeinsam in der klassischen Triathlonreihenfolge (Schwimmen - Radfahren - Laufen).

Wertung

Beim klassischen Triathlon kommen jeweils die drei besten Jungen und Mädchen in die Wertung. Ihre sechs Zeiten werden addiert. Kann ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.

 

Wettkampfbestimmungen

Schwimmen

Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden; das Schwimmen in offenen Gewässern ist auch bei schulischen Triathlonwettkämpfen ausdrücklich verboten. Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen bzw. Schwimmen im „M-System“ auf einem im Becken mit Schwimmbojen oder Leinen markierten Kurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet!

Radfahren

Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen. Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben. In Absprache mit dem jeweiligen Ausrichter / Veranstalter / Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet werden. Eine gemeinsame Radstreckenbesichtigung vor dem Wettkampf ist anzustreben. Auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht! Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf handelsüblichen Mountain-Bikes durchgeführt. Die Reifenstärke beträgt mindestens 1,5 Zoll. Räder mit Klickpedalen/Pedalkörbchen sind nicht gestattet. Hörnchen am Lenker müssen entfernt werden. Offene Lenkerenden müssen verschlossen sein. Aufsatzlenker (sog. „Triathlonlenker“) sind im Schulbereich verboten! Starten die Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v.a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden. Dies ist durch den Veranstalter vor dem Rennen zu überprüfen („Check In“). Werden die Räder von der Schule oder dem Triathlonverband zur Verfügung gestellt, müssen die Schüler in das Bremsen und Schalten eingewiesen werden.

Laufen

Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen. Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt. Eine Begleitung der Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und kann zur Disqualifikation des einzelnen Starters bzw. der Staffel führen.

Allgemeines

Der Landesfinalwettbewerb kann von dieser Ausschreibung abweichen, insbesondere wenn dies aus Zeit-, Sicherheits- oder Witterungsgründen sowie lokaler Gegebenheiten geboten ist. 

Dateien zum Triathlon Wettbewerb

triathlon datenschutz.pdf 

jtfo_tria_tipps_aktuell.pdf

Zusatzinformationen

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Außerunterrichtlicher Schulsport III 338
Ansprechperson: Jule Rudolph
E-Mail: jule.rudolph@bimi.landsh.de
Tel.: 0431 / 988-5714



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