
Triathlon
In Schleswig-Holstein wird das Landesfinale Triathlon alljährlich im Rahmen des Itzehoer Schülertriathlon durchgeführt.
In diesem Jahr findet das Landesfinale am 5. Juni 2025 in Itzehoe
statt. Startberechtigt sind die Jahrgänge 2010-2013.

Allgemeine
Bestimmungen
Es gelten die Wettkampfbestimmungen der Deutschen Triathlon
Union e.V. (DTU) sowie die Bestimmungen der sportartübergreifenden
Ausschreibung „Jugend trainiert“, sofern in dieser Ausschreibung und in den
Wettkampfbestimmungen nichts anderes festgelegt ist. Besonders hingewiesen wird
auf die Wettkampfkleidung, die lediglich den Aufdruck des Kleidungsherstellers
sowie den Schul- oder Stadtnamen der jeweiligen Mannschaft zeigen darf. Die
Startberechtigung beim Bundesfinale Triathlon im Rahmen von „Jugend trainiert“
verlangt beim Landesfinale die Teilnahme von mindestens drei Schulen. Eine
Mannschaft besteht beim Landesfinale in Schleswig-Holstein aus mindestens 3
Jungen und mindestens 3 Mädchen (max. 4 Mädchen und 4 Jungen). Der Wettkampf
wird als gemischter Wettbewerb durchgeführt. Die Streckenlängen richten sich nach
den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind die beim Bundesfinale zu
absolvierenden Strecken: Schwimmen: 200 m – Radfahren: 3000 m – Laufen: 1000 m.
Klassischer
Triathlonwettbewerb
Alle Jungen und alle Mädchen starten, nach dem Geschlecht
getrennt, in jeweils ein bis zwei Startwellen gemeinsam in der klassischen Triathlonreihenfolge
(Schwimmen - Radfahren - Laufen).
Wertung
Beim klassischen Triathlon kommen jeweils die drei besten
Jungen und Mädchen in die Wertung. Ihre sechs Zeiten werden addiert. Kann ein oder
mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten
plus 30 Sekunden gewertet.
Wettkampfbestimmungen
Schwimmen
Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern
durchgeführt werden; das Schwimmen in offenen Gewässern ist auch bei
schulischen Triathlonwettkämpfen ausdrücklich verboten. Das Schwimmen kann auf
einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden;
Rundenschwimmen bzw. Schwimmen im „M-System“ auf einem im Becken mit
Schwimmbojen oder Leinen markierten Kurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von
Neoprenanzügen ist nicht gestattet!
Radfahren
Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien
Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5
m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche
Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen. Eine
Vollsperrung der Strecke ist anzustreben. In Absprache mit dem jeweiligen
Ausrichter / Veranstalter / Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf
einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt
werden. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten
muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet werden. Eine
gemeinsame Radstreckenbesichtigung vor dem Wettkampf ist anzustreben. Auf
mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der
Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht! Das Radfahren
wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf handelsüblichen
Mountain-Bikes durchgeführt. Die Reifenstärke beträgt mindestens 1,5 Zoll. Räder
mit Klickpedalen/Pedalkörbchen sind nicht gestattet. Hörnchen am Lenker müssen
entfernt werden. Offene Lenkerenden müssen verschlossen sein. Aufsatzlenker
(sog. „Triathlonlenker“) sind im Schulbereich verboten! Starten die Schüler mit
eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v.a.
Bremsanlage, Verschraubungen) befinden. Dies ist durch den Veranstalter vor dem
Rennen zu überprüfen („Check In“). Werden die Räder von der Schule oder dem
Triathlonverband zur Verfügung gestellt, müssen die Schüler in das Bremsen und
Schalten eingewiesen werden.
Laufen
Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände
stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird
empfohlen. Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit
und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende
Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt. Eine Begleitung der Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und kann zur Disqualifikation des einzelnen Starters bzw. der Staffel führen.
Allgemeines
Der Landesfinalwettbewerb kann von dieser Ausschreibung
abweichen, insbesondere wenn dies aus Zeit-, Sicherheits- oder
Witterungsgründen sowie lokaler Gegebenheiten geboten ist.
Dateien
zum Triathlon Wettbewerb
triathlon datenschutz.pdf
jtfo_tria_tipps_aktuell.pdf