Tischtennis

Durchführungsbestimmungen in Schleswig-Holstein: 

Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Bezugsquelle (gegen Gebühr):Deutscher Tischtennis-Bund (DTTB), Generalsekretariat, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 69 50 19-0, Fax 069 / 69 50 19-13. 

Hinweise:

 (1) Wettkämpfe werden für Jungen- und Mädchenmannschaften in U18 (ehemals WKII) und U 16 (ehemals WKIII) ausgerichtet. Die Schüler*innen müssen mindestens der Jahrgangsstufe 5 angehören.

(2) Die Spieler/Spielerinnen sind einschließlich des Ersatzspielers/der Ersatzspielerin der Spielstärke gemäß Quartals-Tischtennis Ranglisten-Wert (Q-TTR-Wert, falls vorhanden) nach aufzustellen. Spieler*innen ohne QTTR-Wert müssen hinter den Spieler*innen aufgestellt werden. Es gilt der QTTR-Wert, der zum Tag des Wettkampes Gültigkeit hat.

·       11. August für Veranstaltungen im Zeitraum 01. September bis 31. Dezember

·       11. Dezember für Veranstaltungen im Zeitraum 01. Januar bis Ende Februar

·       11. Februar für Veranstaltungen im Zeitraum 01. März bis 31. Mai

Ein Spieler/eine Spielerin, der/die  der Mannschaft noch nicht angehörte, muss der Spielstärke gemäß QTTR-Werten entsprechend eingeordnet werden.

a) Findet ein Kreisfinale statt, dann gilt die zum Kreisfinale aktuelle SH-TT-Rangliste für das Kreis-, Bezirks- und Landesfinale.

b) Findet kein Kreisfinale statt, dann gilt die zum Bezirksfinale aktuelle SH-TT-Rangliste für das Bezirks- und Landesfinale.

Die Reihenfolge der Aufstellung darf bis zum Landesfinale nicht verändert werden. Ein Spieler/eine Spielerin, der/die an einem Wettkampf der Mannschaft noch nicht angehörte, muss nach der in a) bzw. b) geltenden Rangliste eingeordnet werden. Bei jeder Veranstaltung muss ein Spielformular, aus dem die Spielstärkereihenfolge hervorgeht sowie die nach a) bzw. b) geltende SH-TT-Rangliste (http://ttvsh.tischtennislive.de), dem Wettkampfgericht in Papierform vorgelegt werden. Für die Einhaltung dieser Regelung sind die Mannschaften selbst verantwortlich. Verstöße dagegen rechtfertigen einen Protest der gegnerischen Mannschaft, der zur Disqualifikation führen kann.

(3) Eine Mannschaft besteht einschließlich einer Ersatzspielerin/eines Ersatzspielers aus maximal 7 Spielerinnen/Spielern, von denen jeweils 6 während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begegnung weniger als 6 Spielerinnen/6 Spieler spielbereit sind. Über Ausnahmen vor Ort (z.B. Auftreten von Verletzungen, Krankheiten, etc.) entscheidet das Schiedsgericht.

(4) Die Einzelaufstellung gilt für das gesamte Turnier. Vor Beginn einer Begegnung gibt der Mannschaftsbetreuer/die Mannschaftsbetreuerin bekannt, welche 6 Spieler/Spielerinnen der Rangliste die Einzelspiele bestreiten (Eintragung auf dem Spielbogen). Die Doppelaufstellung kann unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden. Die in einem Spiel auf den Plätzen 1 bis 4 eingesetzten Spieler/ Spielerinnen müssen in den Doppeln 1 oder 2 eingesetzt werden. Im Doppel 3 dürfen nur Spieler/Spielerinnen eingesetzt werden, die in der jeweiligen Begegnung ab Platz 5 der Einzelaufstellung benannt sind. Jeder Spieler/jede Spielerin darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden.

(5) Der Schläger: Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.

(6) Der Ball: Gespielt wird mit einem Tischtennisball mit 40 mm Durchmesser.

(7) Das Spiel: Es werden 6 Einzel- und 3 Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge:

(8) Mannschaft A gegen Mannschaft B

Spiel: Doppel D 1 (A) : D 1 (B)
Spiel: Doppel D 2 (A) : D 2 (B)
Spiel: Einzel A 5 : B 5
Spiel: Einzel A 6 : B 6
Spiel: Einzel A 1 : B 1
Spiel: Einzel A 2 : B 2
Spiel: Einzel A 3 : B 3
Spiel: Einzel A 4 : B 4
Spiel: Doppel D 3 (A) : D 3 (B)
Bei Bedarf kann zeitgleich auf 3 Tischen gespielt werden.


(9) Es wird auf 3 Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Die Mannschaftsspiele können nach Erreichen des Siegpunktes abgebrochen werden.

(10) Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Balldifferenz

Zusatzinformationen

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Außerunterrichtlicher Schulsport III 338
Ansprechperson: Jule Rudolph
E-Mail: jule.rudolph@bimi.landsh.de
Tel.: 0431 / 988-5714



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