
Tischtennis
Durchführungsbestimmungen in Schleswig-Holstein:
Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts
anderes festgelegt ist – nach den Regeln des Internationalen
Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Bezugsquelle
(gegen Gebühr):Deutscher Tischtennis-Bund (DTTB), Generalsekretariat,
Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 69 50 19-0, Fax 069 /
69 50 19-13.
Hinweise:
(1) Wettkämpfe werden für Jungen- und Mädchenmannschaften
in U18 (ehemals WKII) und U 16 (ehemals WKIII) ausgerichtet. Die
Schüler*innen müssen mindestens der Jahrgangsstufe 5 angehören.
(2) Die Spieler/Spielerinnen sind einschließlich des
Ersatzspielers/der Ersatzspielerin der Spielstärke gemäß Quartals-Tischtennis Ranglisten-Wert (Q-TTR-Wert, falls
vorhanden) nach aufzustellen. Spieler*innen ohne QTTR-Wert müssen hinter den
Spieler*innen aufgestellt werden. Es gilt der QTTR-Wert, der zum Tag des
Wettkampes Gültigkeit hat.
·
11. August für Veranstaltungen
im Zeitraum 01. September bis 31. Dezember
·
11. Dezember für
Veranstaltungen im Zeitraum 01. Januar bis Ende Februar
·
11. Februar für
Veranstaltungen im Zeitraum 01. März bis 31. Mai
Ein Spieler/eine Spielerin,
der/die der Mannschaft noch nicht
angehörte, muss der Spielstärke gemäß QTTR-Werten entsprechend eingeordnet
werden.
a) Findet ein
Kreisfinale statt, dann gilt
die zum Kreisfinale aktuelle
SH-TT-Rangliste für das Kreis-, Bezirks- und Landesfinale.
b) Findet kein
Kreisfinale statt, dann gilt
die zum Bezirksfinale aktuelle
SH-TT-Rangliste für das Bezirks- und Landesfinale.
Die Reihenfolge der Aufstellung darf bis zum Landesfinale
nicht verändert werden. Ein Spieler/eine Spielerin, der/die an einem Wettkampf
der Mannschaft noch nicht angehörte, muss nach der in a) bzw. b) geltenden
Rangliste eingeordnet werden. Bei jeder Veranstaltung muss ein Spielformular,
aus dem die Spielstärkereihenfolge hervorgeht sowie die nach a) bzw. b)
geltende SH-TT-Rangliste (http://ttvsh.tischtennislive.de),
dem Wettkampfgericht in Papierform vorgelegt
werden. Für die Einhaltung dieser Regelung sind die Mannschaften selbst
verantwortlich. Verstöße dagegen rechtfertigen einen Protest der gegnerischen
Mannschaft, der zur Disqualifikation führen kann.
(3) Eine Mannschaft besteht einschließlich einer
Ersatzspielerin/eines Ersatzspielers aus maximal 7 Spielerinnen/Spielern, von
denen jeweils 6 während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Eine
Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begegnung weniger
als 6 Spielerinnen/6 Spieler spielbereit sind. Über Ausnahmen vor Ort (z.B.
Auftreten von Verletzungen, Krankheiten, etc.) entscheidet das Schiedsgericht.
(4) Die Einzelaufstellung gilt
für das gesamte Turnier. Vor Beginn einer Begegnung gibt der
Mannschaftsbetreuer/die Mannschaftsbetreuerin bekannt, welche 6
Spieler/Spielerinnen der Rangliste die Einzelspiele bestreiten (Eintragung auf
dem Spielbogen). Die Doppelaufstellung kann unter Beachtung der nachfolgenden
Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden. Die in einem Spiel auf den
Plätzen 1 bis 4 eingesetzten Spieler/ Spielerinnen müssen in den Doppeln 1 oder
2 eingesetzt werden. Im Doppel 3 dürfen nur Spieler/Spielerinnen eingesetzt
werden, die in der jeweiligen Begegnung ab Platz 5 der Einzelaufstellung
benannt sind. Jeder Spieler/jede Spielerin darf nur einmal im Doppel eingesetzt
werden.
(5) Der Schläger: Beide
Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht -
müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen
schwarz.
(6) Der Ball: Gespielt
wird mit einem Tischtennisball mit 40 mm Durchmesser.
(7) Das Spiel:
Es werden 6 Einzel- und 3 Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge:
(8) Mannschaft A gegen Mannschaft B
Spiel: Doppel D 1 (A) : D 1 (B)
Spiel: Doppel D 2 (A) : D 2 (B)
Spiel: Einzel A 5 : B 5
Spiel: Einzel A 6 : B 6
Spiel: Einzel A 1 : B 1
Spiel: Einzel A 2 : B 2
Spiel: Einzel A 3 : B 3
Spiel: Einzel A 4 : B 4
Spiel: Doppel D 3 (A) : D 3 (B)
Bei Bedarf kann zeitgleich auf 3 Tischen gespielt werden.
(9) Es wird auf 3 Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Die
Mannschaftsspiele können nach Erreichen des Siegpunktes abgebrochen werden.
(10) Für die Ermittlung der Rangfolge nach
Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender
Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d)
Balldifferenz