"Jugend trainiert für Olympia"
Leichtathletik
Durchführungsbestimmungen Leichtathletik
1.1 An den Landesentscheiden WK II nehmen jeweils die 6 Mannschaften, in WK III die 12 Mixed-Mannschaften und WK IV jeweils die 8 Mannschaften teil, die in den Vorkämpfen die höchsten Punktzahlen erreichten.
1.2 Die Punktzahlen der erforderlichen Vorkämpfe in der Leichtathletik WK II, WK III und WK IV sind zu ermitteln bei:
1. Kreissportfesten
2. Vergleichskämpfen zwischen zwei oder mehr Schulen oder
3. einem Wettkampf, an dem nur eine Schule teilnimmt.
An allen Wettkämpfen (1 bis 3) muss ein neutraler Beobachter teilnehmen, dem diese Aufgabe vom jeweiligen Kreisschulsportbeauftragten übertragen wird und der das Wettkampfprotokoll mit unterzeichnet. Die Vorkämpfe sind daher der/dem jeweiligen Kreisschulsportbeauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen.
1.3 Die Kreisschulsportbeauftragten übermitteln die in den Vorkämpfen erzielten Punktzahlen mit dem Wettkampfprotokoll termingerecht dem Ministerium für Bildung und Frauen. Dort werden die qualifizierten Mannschaften ermittelt und erhalten eine Einladung.
1.4 Die Veranstalter der Landesentscheide senden eine Kopie der Ergebnislisten mit allen Einzelleistungen an den Schleswig-Holsteinischen Leichtathletikverband, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel.
Leichtathletik WK II
1. Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Schüler/innen.
2. Für jede Mannschaft werden drei Schüler/innen pro Disziplin sowie zwei Staffeln zugelassen, von denen zwei Teilnehmer/innen und eine Staffel gewertet werden. Ein/e Schüler/in darf nur in drei Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. Bei Punktgleichheit werden die Mannschaften auf den gleichen Rang gesetzt.
3. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet der/die Schüler/in nach 3 aufeinander folgenden Fehlversuchen aus.
Leichtathletik WK III
1. Gestartet wird in Mixed-Teams. Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Schüler/innen. Um die Ausschreibungsbestimmungen (s. Punkt 2) zu erfüllen, müssen für ein Mixed-Team mindestens 3 Mädchen und 3 Jungen benannt werden.
2. Für jedes Mixed-Team werden vier Schüler/innen pro Disziplin zugelassen, von denen die Leistung je eines Schülers und einer Schülerin gewertet werden. Ein/e Schüler/in darf nur in drei Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. Bei Punktgleichheit werden die Mixed-Teams auf den gleichen Rang gesetzt.
3. Es werden zwei 4 x 75 m-Mixed-Staffeln zugelassen. Eine Mixed-Staffel besteht aus zwei Mädchen und zwei Jungen. Die erreichten Punktzahlen bei der 4 x 75 m-Mixed-Staffel werden auf Grundlage der Tabelle der "Wertung männlich" der nationalen Punktetabelle ermittelt.
4. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet der/die Schüler/in nach 3 aufeinander folgenden Fehlversuchen aus.
5. Für reine Mädchen- bzw. Jungenschulen gibt es die Möglichkeit, eine Startgemeinschaft zu bilden. Diese darf dabei aus maximal 2 Schulen bestehen, welche beide Teile der kleinstmöglichen Einheit auf Schulebene sein müssen.
Leichtathletik WK IV
1. Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) Leichtathletik ausgetragen.
Jungen: 50 m, 800 m, 4x50-m-Staffel, Weitsprung, Ballwurf (200 g)
Mädchen: 50 m, 800 m, 4x50- m-Staffel, Weitsprung, Schlagball (80 g)
Eine Bewertung der Leistungen nach Punkten in allen Wettkämpfen erfolgt nach der Leichtathletik-Punktewertung - nationale Punktetabelle - je nach Zuständigkeit für männliche oder weibliche Teilnehmer (weiße und grüne Seiten) - Ausgabe 1994.
2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 7 Schülern bzw. 7 Schülerinnen.
3. Für jede Mannschaft werden 3 Schüler/ Schülerinnen pro Disziplin sowie 1 Staffel zugelassen, von denen 2 Teilnehmer/ Teilnehmerinnen und die Staffel gewertet werden. Ein Schüler/eine Schülerin darf nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden.
Bei Punktegleichstand hat die Mannschaft gewonnen, die in der Mehrzahl der Disziplinen eine höhere Punktzahl erreicht hat (Majorität der besseren Platzierungen).
Bei erneutem Gleichstand entscheidet die höhere Punktzahl im Staffellauf.
4. Bei Wurf und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt.