
Leichtathletik
Durchführungsbestimmungen
Leichtathletik
1.1
An den Landesentscheiden U18
nehmen jeweils die 6
Mannschaften,
in U16 die 12
Mixed-Mannschaften und
U14 jeweils die 8
Mannschaften teil,
die in den Vorkämpfen die höchsten Punktzahlen erreichten.
1.2
Die Punktzahlen der erforderlichen Vorkämpfe in
der Leichtathletik U18, U16 und U14 sind zu ermitteln
bei:
1. Kreissportfesten
2. Vergleichskämpfen zwischen zwei oder mehr Schulen
oder
3. einem Wettkampf, an dem nur eine Schule teilnimmt.
An
allen Wettkämpfen (1 bis 3) muss ein neutraler Beobachter
teilnehmen, dem diese Aufgabe vom jeweiligen
Kreisschulsportbeauftragten übertragen wird und der das
Wettkampfprotokoll mit unterzeichnet. Die Vorkämpfe sind daher
der/dem jeweiligen Kreisschulsportbeauftragten rechtzeitig vorher
anzuzeigen.
1.3
Die Kreisschulsportbeauftragten übermitteln die in den Vorkämpfen
erzielten Punktzahlen mit dem Wettkampfprotokoll termingerecht dem
Ministerium für Bildung und Frauen. Dort werden die qualifizierten
Mannschaften ermittelt und erhalten eine Einladung.
1.4
Die Veranstalter der Landesentscheide senden eine Kopie der
Ergebnislisten mit allen Einzelleistungen an den
Schleswig-Holsteinischen Leichtathletikverband, Winterbeker Weg 49,
24114 Kiel.
Leichtathletik
U18
1.
Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Schüler/innen.
2.
Für jede Mannschaft werden drei Schüler/innen pro Disziplin sowie
zwei Staffeln zugelassen, von denen zwei Teilnehmer/innen und eine
Staffel gewertet werden. Ein/e Schüler/in darf nur in drei
Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. Bei
Punktgleichheit werden die Mannschaften auf den gleichen Rang
gesetzt.
3.
Bei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt. Im
Hochsprung scheidet der/die Schüler/in nach 3 aufeinander folgenden
Fehlversuchen aus.
Leichtathletik
U16
1.
Gestartet wird in Mixed-Teams. Eine Mannschaft besteht aus maximal 12
Schüler/innen. Um die Ausschreibungsbestimmungen (s. Punkt 2) zu
erfüllen, müssen für ein Mixed-Team mindestens 3 Mädchen und 3
Jungen benannt werden.
2.
Für jedes Mixed-Team werden vier Schüler/innen pro Disziplin
zugelassen, von denen die Leistung je eines Schülers und einer
Schülerin gewertet werden. Ein/e Schüler/in darf nur in drei
Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. Bei
Punktgleichheit werden die Mixed-Teams auf den gleichen Rang gesetzt.
3.
Es werden zwei 4 x 75 m-Mixed-Staffeln zugelassen. Eine Mixed-Staffel
besteht aus zwei Mädchen und zwei Jungen. Die erreichten Punktzahlen
bei der 4 x 75 m-Mixed-Staffel werden auf Grundlage der Tabelle der
"Wertung männlich" der nationalen Punktetabelle ermittelt.
4.
Bei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt. Im
Hochsprung scheidet der/die Schüler/in nach 3 aufeinander folgenden
Fehlversuchen aus.
5.
Für reine Mädchen- bzw. Jungenschulen gibt es die Möglichkeit,
eine Startgemeinschaft zu bilden. Diese darf dabei aus maximal 2
Schulen bestehen, welche beide Teile der kleinstmöglichen Einheit
auf Schulebene sein müssen.
Leichtathletik
U14
1.
Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts
anderes festgelegt ist - nach den internationalen
Wettkampfbestimmungen (IWB) Leichtathletik ausgetragen.
Jungen:
50 m, 800 m, 4x50-m-Staffel, Weitsprung, Ballwurf (200 g)
Mädchen:
50 m, 800 m, 4x50- m-Staffel, Weitsprung, Schlagball (80 g)
Eine
Bewertung der Leistungen nach Punkten in allen Wettkämpfen erfolgt
nach der Leichtathletik-Punktewertung - nationale Punktetabelle - je
nach Zuständigkeit für männliche oder weibliche Teilnehmer (weiße
und grüne Seiten) - Ausgabe 1994.
2.
Eine Mannschaft besteht aus maximal 7 Schülern bzw. 7 Schülerinnen.
3.
Für jede Mannschaft werden 3 Schüler/ Schülerinnen pro Disziplin
sowie 1 Staffel zugelassen, von denen 2 Teilnehmer/ Teilnehmerinnen
und die Staffel gewertet werden. Ein Schüler/eine Schülerin darf
nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt
werden.
Bei Punktegleichstand hat die Mannschaft gewonnen,
die in der Mehrzahl der Disziplinen eine höhere Punktzahl erreicht
hat (Majorität der besseren Platzierungen).
Bei erneutem
Gleichstand entscheidet die höhere Punktzahl im Staffellauf.
4.
Bei Wurf und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt.