Hallenhandball für Grundschulen

Dem großen Interesse der Grundschulen am Hallenhandball  wird seit dem Schuljahr 2006/07 an Rechnung getragen. Ein Hallenhandballturnier für Grundschulen wird fester Bestandteil der Grundschulwettbewerbe, die als landesspezifisches Ergänzungsprogramm JTFO durchgeführt werden. Das heißt u.a., dass es ein Wettkampfsystem von der Kreis- über die Bezirksebene bis zum Landesfinale gibt, und dass die Fahrtkosten für die Bezirks- und Landesfinalwettkämpfe vom Ministerium für Bildung und Frauen nach JTFO-Verfahren erstattet werden (Abrechnungsformulare im Download, an das MBWFK, III 338).

Für den Wettbewerb gelten folgende

Durchführungsbestimmungen

  1. Der Wettbewerb wird für Mädchenmannschaften und für Jungenmannschaften ausgeschrieben. Gemischte Mannschaften können gebildet werden; sie nehmen am Wettbewerb der Jungenmannschaften teil. Schülerinnen und Schüler dürfen an einem Tag nur in einer Sportart und in einer Wettkampfklasse starten; dabei sind Mädchen- und Jungenwettbewerbe zwei getrennte Wettkampfklassen.
  2. Eine Mannschaft besteht aus max. 12 Spieler/innen, von denen sieben gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen (ein Torwart und sechs Feldspieler/innen).
  3. Es gelten die Regeln des DHB, offene Deckung während der gesamten Spielzeit.
  4. Die Gesamtspielzeit eines/einer Aktiven darf bei einem Turnier 60 Minuten nicht überschreiten.
  5. a. Torgröße: 2x3 Meter mit abgehängten Torlatten. b. Ballgröße: 0
  6. Die persönliche Zeitstrafe beträgt 2 Min., die Mannschaft darf ergänzt werden.
  7. Team-Time-out und Time-out bei Siebenmetern entfällt.
  8. Einheitliche Spielkleidung (mit Rückennummern ) ist vorgeschrieben.
  9. Es darf nur mit hallengerechten Sportschuhen (nichtfärbende Sohle) gespielt werden.
  10. Bei Punktgleichheit von zwei Mannschaften entscheidet der Direktvergleich. Sollte das Spiel der beiden besten Mannschaften unentschieden ausgegangen sein, wird der Sieger durch ein Entscheidungsspiel (2 x 5 Min.) ermittelt. Endet dieses Spiel unentschieden, erfolgt sofort ein Penaltywerfen. Bei drei und vier punktgleichen Mannschaften werden die beiden besten Mannschaften nach folgenden Kriterien ermittelt:
    a) Tordifferenz (aus den Spielen der punktgleichen Mannschaften)
    b) Anzahl der erzielten Tore (aus den Spielen der punktgleichen Mannschaften)
    c) Penaltywerfen
    Der Sieger wird dann durch ein Entscheidungsspiel (2 x 5 Min.) ermittelt. Endet dieses Spiel unentschieden, erfolgt sofort ein Penaltywerfen.
    Bei sonstigen Entscheidungs- und Endspielen mit unentschiedenem Ausgang gilt:
    a) Verlängerung 1 x 5 Min.
    b) Penaltywerfen
  11. Für jede Mannschaft ist eine Mannschaftsliste bei der Turnierleitung einzureichen.
  12. Qualifikationsmodus:
    Die siegreichen Mannschaften (Jungen und Mädchen) der Kreisausscheidung qualifizieren sich für die Bezirksausscheidung.
    Die siegreichen Mannschaften (Jungen und Mädchen) der Bezirksausscheidung qualifizieren sich für das Landesfinale.
  13. Anmeldungen erfolgen bei den zuständigen Kreisschulsportbeauftragten, die den Wettbewerb (Termine/Orte)  jeweils für ihre Kreise ausschreiben.
  14. Weitere Termine/Orte sind dem Terminkalender JtfO zu entnehmen, wo sie unmittelbar nach Festlegung eingestellt werden.

Zusatzinformationen

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Außerunterrichtlicher Schulsport III 338
Ansprechperson: Jule Rudolph
E-Mail: jule.rudolph@bimi.landsh.de
Tel.: 0431 / 988-5714



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